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Passion for Law - Begeisterung schafft Qualität

Professionelle Beratung ist nicht immer selbstverständlich. Für denjenigen aber, der aus Leidenschaft dem Anwaltsberuf nachkommt, ist dies eine Passion. Genau diesem Grundsatz hat sich die Kanzlei Dr. Gosch verschrieben und berät ihre Mandanten partnerschaftlich und professionell und steht Ihnen auch in den schwierigsten Situationen zur Seite. Dr. Gosch war bisher in einer international ausgerichteten Kanzlei in Frankfurt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht (International Capital Markets) tätig und berät auch nach seiner Kanzleigründung weiterhin in diesem Bereich. Neben dem Arbeitsrecht berät er auch im allgemeinen Zivil- und dem Strafrecht.

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      Carl-Theodor-Straße 3,
        68723 Schwetzingen




LEISTUNGEN

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Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, sowie im Bank- und Kapitalmarkt- als auch im Strafrecht. In zivilrechtlichen Streitigkeiten unterstützen wir Sie von der Geltendmachung des Anspruchs bis zur Durchsetzung des gerichtlich erstrittenen Titels.


TEAM

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Unser hohes fachliches Niveau erreichen wir durch ständige Weiterbildung. Die enge Zusammenarbeit mit anderen Anwälten sowie mit Steuerberatern ermöglicht es uns, jede Rechtsangelegenheit umfassend, schnell und kompetent zu bearbeiten.


KANZLEI

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Sie finden uns in der Carl-Theodor-Straße 3 in Schwetzingen. Egal, ob mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmittel - Dank der verkehrsgünstigen Lage der Carl-Theodor-Straße sind wir schnell und leicht zu erreichen.
 



AKTUELLES


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Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns



Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Er erfüllt den Anspruch durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten ...

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Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses


Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung rückständigen Arbeitsentgelts für die Zeit vom 1.2.2010 bis zum 31.5.2012. Die Klägerin war bis zum 31.12.1986 bei der Beklagten beschäftigt ...

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Kündigung trotz fehlerhafter Information an den Betriebsrat wirksam


Die Klägerin war in der Berufsgruppe Produktion als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt. Nachdem über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, beschloss der Insolvenzverwalter ...

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